Aus aktuellem Anlass, hier ein Hinweis für Gästemannschaften:
Laut Wettspielordnung im Handbuch des STTV, sind Hallenschuhe mit heller Sohle oder Schuhe mit abriebfesten Sohlen ("Non-Marking") vorgeschrieben. Sieh dazu WSO, Teil A, $5 Abs. 1:
"Es muss in sportgerechter Kleidung ([...] Hallenschuhe mit heller Sohle [...]) gespielt werden. In Hallenschuhen mit dunkler Sohle darf nur angetreten werden, wenn die Sohle abriebfest (Non Marking) ist. [...] In begründeten Fällen kann der Oberschiedsrichter Ausnahmen zulassen."
Da die Nutzung der oftmals neuen bzw. sanierten Sporthallen für gastgebende Vereine im KFV meist in enger Abstimmung mit der Kommunalverwaltung der Stadt/Gemeinde erfolgt, ist als Gastverein der obige Hinweis zu beachten, um eventuelle Probleme für den Heimverein von vornherein auszuschließen.
Laut Wettspielordnung im Handbuch des STTV, sind Hallenschuhe mit heller Sohle oder Schuhe mit abriebfesten Sohlen ("Non-Marking") vorgeschrieben. Sieh dazu WSO, Teil A, $5 Abs. 1:
"Es muss in sportgerechter Kleidung ([...] Hallenschuhe mit heller Sohle [...]) gespielt werden. In Hallenschuhen mit dunkler Sohle darf nur angetreten werden, wenn die Sohle abriebfest (Non Marking) ist. [...] In begründeten Fällen kann der Oberschiedsrichter Ausnahmen zulassen."
Da die Nutzung der oftmals neuen bzw. sanierten Sporthallen für gastgebende Vereine im KFV meist in enger Abstimmung mit der Kommunalverwaltung der Stadt/Gemeinde erfolgt, ist als Gastverein der obige Hinweis zu beachten, um eventuelle Probleme für den Heimverein von vornherein auszuschließen.