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TISCHTENNIS KREISFACHVERBAND
SÄCHSISCHE SCHWEIZ-OSTERZGEBIRGE e.V.
www.kfv-tt-pirna.de


13. November 2012

Hinweis zur Nutzung der Sporthallen im KFV

Aus aktuellem Anlass, hier ein Hinweis für Gästemannschaften:

Laut Wettspielordnung im Handbuch des STTV, sind Hallenschuhe mit heller Sohle oder Schuhe mit abriebfesten Sohlen ("Non-Marking") vorgeschrieben. Sieh dazu WSO, Teil A, $5 Abs. 1:

"Es muss in sportgerechter Kleidung ([...] Hallenschuhe mit heller Sohle [...]) gespielt werden. In Hallenschuhen mit dunkler Sohle darf nur angetreten werden, wenn die Sohle abriebfest (Non Marking) ist. [...] In begründeten Fällen kann der Oberschiedsrichter Ausnahmen zulassen."

Da die Nutzung der oftmals neuen bzw. sanierten Sporthallen für gastgebende Vereine im KFV meist in enger Abstimmung mit der Kommunalverwaltung der Stadt/Gemeinde erfolgt, ist als Gastverein der obige Hinweis zu beachten, um eventuelle Probleme für den Heimverein von vornherein auszuschließen.