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TISCHTENNIS KREISFACHVERBAND
SÄCHSISCHE SCHWEIZ-OSTERZGEBIRGE e.V.
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14. April 2016

Wahrnehmung des Aufstiegsrechts für die neue Saison 2016/2017

An diesem Wochenende wird die Punktspielsaison 2015/2016 beendet. Um die Spielklassenplanung für die nächste Saison beginnen zu können, ist es daher wichtig, inwieweit die jeweiligen Mannschaften ihr Aufstiegsrecht wahrnehmen.

Die betreffenden Mannschaften (1. Kreisliga jeweils die Staffelsieger, 2. Kreisliga und 1. Kreisklasse die jeweils beiden erstplatzierten Mannschaften) teilen bitte bis spätestens 22. April 2016 an den Sportwart des KFV Guntmar Pritzke mit, ob sie das Aufstiegsrecht zur nächst höheren Spielklasse wahrnehmen werden. Fehlmeldung (kein Aufstieg) ist unbedingt erforderlich.

Für den Aufstieg der Kreismannschaften aus der Kreisunion in die Bezirksklasse ist dem BFV bis spätestens 20. April 2016 die Wahrnehmung des Aufstiegsrechtes mitzuteilen. Die Mannschaften Post Dippoldiswalde 2. und TSV Graupa 2. melden bis 19. April 2016 an Guntmar Pritzke, ob sie als Kreismeister das unmittelbare Aufstiegsrecht wahrnehmen werden und ob die zweitplatzierte Mannschaft an den Relegationsspielen zum Verbleib/Aufstieg in die Bezirksklasse teilnehmen möchten. Auch hier ist eine Fehlmeldung erforderlich.